Da sie nach einem Krankenhausaufenthalt eine Schlafmaske tragen muss, wurde der Seniorin die Rückkehr in die Pflegeeinrichtung, in der sie bereits seit über einem Jahr wohnt, verweigert.
Zum Glück stellt das Tragen einer Schlafmaske kein Problem für die Seniorenresidenz Kurhaus am Park in Hennef dar, so dass die Seniorin nun dort einziehen kann.