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Impfpflicht für Pflegekräfte

Vier Fragen und vier Antworten zur Impfpflicht ...

Vier Fragen und vier Antworten zur Impfpflicht

Ein Job in der Pflege ist ohne Zweifel anspruchsvoll. Schichtdienst, körperliche Belastung und die große Verantwortung für Menschen, die auf zuverlässige Unterstützung angewiesen sind - können einem manchmal ganz schön zusetzen.

Die Pandemie hat den Alltag in den Einrichtungen nicht einfacher gemacht. Rund um die Uhr Maske tragen, in spezieller Schutzkleidung positiv getestete Bewohner*innen versorgen, auf Kolleg*innen, die sich in Quarantäne befinden, verzichten, permanent Hygieneregeln beachten und durchsetzen, eingeschränkte Besuche „auffangen“, mit den eigenen Ängste klarkommen, Diskussionen führen im Team, zu Hause und mit Freunden, z.B. darüber welche Maßnahmen gerechtfertigt sind - das alles kann ganz schön an die Substanz gehen.

Seit dem 16. März gilt nun bundesweit in pflegerischen Einrichtungen eine Impfpflicht. Auch wenn der Schutz der vulnerablen Gruppen wichtig und mit Sicherheit oberstes Ziel der Pflegekräfte ist, gibt verschiedene Meinung zum Thema Impfpflicht.

Für diejenigen, die täglich vom Fachkräftemangel in Pflegeeinrichtungen betroffen sind, kann so ein Gesetz sogar zu einem neuen Faktor auf der Liste der Herausforderungen werden.

Was bedeutet also die Pflicht zur Corona-Schutzimpfung - was müssen die Betroffenen tun und bricht nun die Versorgung in den Pflegeheimen zusammen?

Vier Fragen - vier Antworten

01 Wer unterliegt eigentlich der sogenannten „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“?

„Der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen alle Personen, die in einer der in §20a des Infektionsschutzgesetzes genannten Einrichtungen tätig sind – ungeachtet der Art ihrer Tätigkeit oder ihres Beschäftigungsverhältnisses. Zu den genannten Einrichtungen gehören unter anderem Krankenhäuser und Tageskliniken, Pflegeheime sowie Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe.“ (Aus: Fahrplan für Einrichtungen)

02 Wann gilt eine Person als vollständig geimpft?

„Als vollständig geimpft gilt eine Person, sofern sie im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises ist, der dokumentiert, dass die vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichte Anzahl an erforderlichen Impfstoffdosen für eine vollständige Schutzimpfung in Abhängigkeit vom jeweils verwendeten Impfstoff verabreicht wurde.“

03 Was passiert, wenn kein Nachweis über eine vollständige Impfung erbracht wird?

„Wenn Beschäftigte die genannten Nachweise nicht erbringen oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit des Nachweises bestehen, hat die Einrichtungs- bzw. Unternehmensleitung das örtliche Gesundheitsamt zu informieren“.

Das Gesundheitsamt nimmt dann „Kontakt zum Beschäftigten auf und fordert den entsprechenden Nachweis ein. Erfolgt hierauf keine Rückmeldung, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.“ (Aus: Fahrplan für Einrichtungen)

04 Wie sieht es mit Befreiungsnachweisen aus?

Liegt eine medizinische Kontraindikation vor, können diese in sogenannten Befreiungsnachweisen dokumentiert werden. „Bestehen Zweifel an der Echtheit und/oder inhaltlichen Richtigkeit“ dieser vorgelegten Befreiungsnachweise, kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung anordnen. Für den Fall, dass eine Person diese (Kontroll-)Untersuchung verweigert, hat das Gesundheitsamt die Möglichkeit, der betroffenen Person zu untersagen, die Räumlichkeiten der jeweiligen Einrichtung zu betreten oder dort tätig zu werden.“ Über die in dem Fall möglicherweise auftretenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen, entscheidet dann allerdings der Arbeitgeber“.

Gibt es auch kritische Stimmen gegen eine Impfpflicht?

Inzwischen gibt es auch Ärzte, Pfleger, Anwälte und Richter, die sich kritisch zu bestimmten Coronamaßnahmen positionieren. Bei der Lektüre dieser Informationen kann der einzelne Bürger schnell überfordert werden. Olaf Brähmer, Geschäftsführer des Kurhaus am Park vermisst hierbei den Raum für einen öffentlichen Diskurs zwischen Kritikern und Befürwortern dieser Maßnahmen.

Ein persönlicher Kommentar von Olaf Brähmer, Geschäftsleitung Kurhaus am Park:

„Unsere Pflegeeinrichtung wurde, wie die meisten der Pflegeeinrichtungen, im März dieses Jahres zum wiederholten Mal Schauplatz von vielen positiv getesteten Bewohnern und Mitarbeitern und den damit einhergehenden massiven Arbeitsdruck durch die verordneten Schutzmaßnahmen.

Da nur ein kleiner Bruchteil dieser Bewohner unter Symptomen zu leiden hatte, war die eigentliche Pflege dieser Bewohner dabei die kleinere Herausforderung. So sind in den vergangenen zwei Jahren bei dieser sogenannten Pandemie nicht mehr oder weniger Bewohner in unserer Einrichtung verstorben, als in den Jahren zuvor. Jeder sollte sich vor Augen führen, dass die Zeit der alljährlichen Atemwegserkrankungen gerade bei alten und geschwächten Bewohnern schon immer ausschlaggebend für ein Ableben sein konnte. Ich sehe heute keine Gefahren, die deutlich über das bisherige „Lebensrisiko“ hinausgehen, die es rechtfertigen, Menschen zur Teilnahme an einer Gentherapiestudie zu zwingen. Man sollte sich nur einmal vorstellen, dass nun die letzten Lebensjahre in der Pflegeeinrichtung für unsere Bewohner auch eine deutliche Distanzierung von der Familie bedeuten. Welches Enkelchen wird heute nicht mit den Gefahren belastet, die eine Atemwegserkrankung für die eigene Oma bedeuten kann? Dass die im Raum stehenden Impfquoten bei vielen Menschen wahrscheinlich nicht zuletzt vor dem Hintergrund von bedrohlichen, existenzvernichtenden Maßnahmen „erreicht“ wurden, setzt allem die Krone auf. Vor diesem Hintergrund schäme ich mich, nicht schon früher deutlich Position bezogen zu haben. Zwischenzeitlich steht die allgemeine Impfpflicht im Raum und ich lese mit Bewunderung das Buch von Ulrike Guérot mit dem Titel „Wer schweigt stimmt zu. Über den Zustand unserer Zeit und darüber, wie wir leben wollen“. 

Weitere kritische Stimmen zum Thema sieht Olaf Brähmer über diese Netzwerke vertreten: 

https://www.aerztefueraufklaerung.de/
https://pflegefueraufklaerung.de/ 
https://afaev.de/
https://netzwerkkrista.de/
https://www.mwgfd.de/