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Was hat ein Parkausweis mit Inklusion zu tun?

Ausflüge sind für alle da!

Zum Café, zum Kunstmuseum, zum Schiffsanleger … Der neue Kurhausbus bringt Bewohner und Mitarbeiter sicher und schnell zum Ziel. Gemeinsame Touren und Ausflüge sind beliebt – sie fördern den Zusammenhalt, bringen Neues in den Alltag, erweitern den Horizont und machen Mitarbeitern wie Bewohnern einfach Spaß.

Wenn da nicht das kleine Problem mit dem Parken wäre …
Für einen entspannten Ablauf und bereits bei der Planung solcher Exkursionen, spielt das Thema Parken eine wichtige Rolle. Die Erlaubnis auf einem Behindertenparkplatz zu parken, wäre hier eine super Lösung. Behindertenparkplätze liegen meistens nah am Ziel, sind extragroß (also gut für breite Busse) und komfortabel für das Ein- und Ausladen von Rollstühlen oder Rollatoren. Schließlich möchten auch Bewohner, die nicht gut zu Fuß sind, an den Ausflügen teilnehmen können. Stichwort Inklusion!

Allerdings ist es nicht so einfach, an die Parkberechtigung für einen solchen Platz zu kommen. Beantragen können den Parkausweis nur Einzelpersonen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis, einem Passbild und gültigem Personalausweis.

Die dann ausgegebenen Parkausweise sind personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Der Ausweis wird also nicht auf ein bestimmtes Auto oder auf eine Einrichtung eingetragen, sondern auf den Inhaber. Daher kann er nur dann genutzt werden, wenn die berechtigte Person fährt oder gefahren wird.

Eine bereits existierende Alternative

… sind die sogenannten „Parkerleichterungen“, die man z.B. beim Rhein-Sieg-Kreis als „Parkausweis für soziale Dienste“ für eine Gebühr von 250,-€ beantragen kann. „Diese Parkausweise sind aber für uns nicht unbedingt hilfreich, da sie das Parken auf Behindertenparkplätzen nicht erlauben (siehe Infokasten). Für unsere Planung, und natürlich auch für alle bewegungseingeschränkten Bewohner, ist aber die Aussicht einen solchen Parkplatz nutzen zu können, schon die halbe Miete!“ fasst es Elena Jordan vom Sozialtherapeutischen Dienst (STD) zusammen. Der neue Kurhausbus ist tatsächlich so breit, erzählt Elena Jordan, dass er bei IKEA 1,5 Parkplätze benötigt – auf den ohnehin großen IKEA-Parkarealen sei das in der Regel kein Problem – da wo Parkplätze eher knapp sind, kann das zum Thema werden.

Was wir uns wünschen …

Behindertenparkausweise, die ausdrücklich für soziale Einrichtungen ausgestellt werden, würden die Arbeit und auch den Auftrag, den die Mitarbeiter im Rahmen der Betreuung haben – also inklusiv zu denken – sowie generell Angebote im Freien zu verwirklichen, sehr vereinfachen. Wenn es darum geht sicherzustellen, dass die Ausweise nur für Fahrten von Bewohnern und nicht für sonstige Dienstfahrten genutzt werden, könnte das seitens der Einrichtung zugesichert werden.

„Von der Ausstattung passt alles, wir haben einen großen modernen Bus, einen VW-Caddy und jede Menge Ideen … Nur das Thema Parken schränkt uns einfach komplett ein – das ist sehr schade!“ so Gabi Steimel vom STD. 

Parkausweise für soziale Dienste

Die Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während
der Durchführung von Dienstleistungen der Alten- oder Krankenpflege zum Parken:

- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290 StVO

- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung
  von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 1 StVO)

- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe
  und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)

- auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs. 1 b StVO) Bei einem Fahrzeugwechsel muss
  die Originalparkausweis   sowie eine Kopie des neue Fahrzeugscheins
  beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorgelegt werden.

(Quelle: www.rhein-sieg-kreis.de/